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Persönlichkeitsrechte

Wer Fotos oder Videos von Personen veröffentlichen will – egal ob von Freunden oder Unbekannten – muss beachten, dass die Abgebildeten grundsätzlich ein „Recht am eigenen Bild“ haben.

Die häufigste Konstellation, bei der Persönlichkeitsrechte von Dritten beachtet werden müssen, betrifft das Fotografieren von anderen Menschen – genauer gesagt deren sogenanntes Recht am eigenen Bild. Abgebildete Personen müssen fast immer gefragt werden, ob sie mit dem Fotografieren oder Filmen einverstanden sind. Das gilt insbesondere, wenn die Bilder nicht nur im privaten Umfeld gezeigt, sondern beispielsweise dem Heimatverein für eine Webseite zur Verfügung gestellt werden sollen.

Ein Upload auf Social-Media-Plattformen wird rechtlich gleich bewertet wie die Publikation in einem Buch oder einer Zeitung. Wenn dort die Abbildungen nicht nur mit dem engen Freundeskreis geteilt sondern für „alle“ freigegeben werden, gilt das als Veröffentlichung. Es kann ernsthafte rechtliche Folgen haben, die Persönlichkeitsrechte bei einer Veröffentlichung einfach zu ignorieren.

Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild

Wer den Aufwand einer schriftlichen Einverständniserklärung vermeiden will, kann sich die gesetzlichen Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild zunutze machen:

  • Fotos von Menschengruppen auf öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen sind rechtlich meistens unproblematisch.
  • Das gleiche gilt für Ereignisse der Zeitgeschichte, wozu nicht nur Weltgeschichtliches, sondern auch lokale Feste zählen.
  • Ebenso dürfen Abbildungen verwendet werden, wenn Personen nicht im Mittelpunkt stehen sondern eher zufällig auf den Fotos erscheinen, etwa bei Landschafts- oder Architekturaufnahmen.

Persönlichkeitsrecht kann auch nach dem Tod gelten

Bei älteren Fotos, die beispielsweise nachträglich eingescannt werden, gilt ebenfalls das Prinzip, dass die abgebildeten Personen um Erlaubnis für eine Veröffentlichung gefragt werden müssen. Sind diese bereits verstorben, muss bis zu 10 Jahre nach dem Tod eine Erlaubnis von Angehörigen eingeholt werden. Bei Verwendung fremder Aufnahmen kommt zudem immer das Urheberrecht ins Spiel. Eine Weiterverwendung durch Dritte ist relativ einfach möglich, wenn Fotos mit einer freien Lizenz versehen sind. Das kann zum Beispiel eine Creative Commons-Lizenz sein.

Weitere Informationen

Wen und was darf man fotografieren?

Matthias Spielkamp: Auf Motivsuche: Wen und was darf man fotografieren?, iRights.info, 2017,

Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken

Philipp Otto: Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken, iRigths.info, 2017,

Ärger um 40 Jahre altes Karnevalsbild

Dierk Hartleb: Ärger um 40 Jahre altes Karnevalsbild - 49-Jährige verklagt Heimatverein Vorhelm, Westfälische Nachrichten, 2017,

Lizenzen

Matthias Spielkamp: Fremde Inhalte auf eigenen Seiten, iRights.info, 2017,