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Peter regelt seinen digitalen Nachlass

Peter möchte sein Testament ergänzen, denn auch das digitale Leben muss im Todesfall geregelt sein.

Was gehört alles zu einem Digitalen Nachlass?

  • Rechner, Festplatten und mobile Endgeräte wie Smartphone und Tablets plus die darauf liegenden Inhalte
  • Benutzerkonten (Internetaccounts) und zugehörige Daten
  • Verträge über digitale Dienstleistungen
  • sonstige Zugangskennungen und Passwörter

Hardware und Dateien

Gut, dass Peter sich schon bei den digitalen Fotos und Dateien einen Plan gemacht hat. Hier muss er nur noch schriftlich festhalten, dass sein Sohn Alex sie bekommen soll. Alex kann dann entscheiden, was mit den Geräten und den Fotos bzw. Dateien passieren soll.

Überblick über die Accounts verschaffen

Bei den Benutzerkonten ist die Sache etwas komplizierter. Peter macht sich zuerst eine Liste, welche Internetaccounts er überhaupt hat. Dabei helfen ihm auch Internetangebote wie justdeleteme.

Manche Accounts hat er schon jahrelang nicht mehr benutzt und er entschließt sich, sie gleich zu löschen. Zukünftig will er auch einmal jährlich seine Online-Accounts ausmisten, denn das ist jetzt doch etwas mühsam, da er häufig das Passwort selbst nicht mehr weiß und er es nun per Mail anfordern muss.

Entscheidungen treffen, was mit den Accounts nach dem Tod passieren soll

Dabei wird ihm noch einmal sehr deutlich bewusst, dass sein Mail-Konto die zentrale Leitstelle seines digitalen Lebens ist. Hier muss sein Sohn Alex unbedingt alle notwendigen Zugangsdaten bekommen – und zwar die aktuellen. Er soll, wenn er die Daten aus diesem Konto nicht mehr benötigt, das Konto löschen. Hier hat Peter Glück: Er sieht in seinem Profil, dass sein Mail-Account-Anbieter diese Funktion bereits vorgesehen hat.

Natürlich macht Peter Online-Banking, im Testament hat er hier Alex schon als Bevollmächtigten eingesetzt. Da Peter sein Online-Banking bei der lokalen Kreissparkasse macht und nicht bei einer reinen Online-Bank, ist dies zwar ausreichend. Aber er möchte Alex auch ermöglichen, dass er direkt Zugriff hat. Die Passwörter fürs Online-Banking müssen daher auch ins Testament.

Allmählich merkt Peter, wieviel er bereits online macht und findet das Ganze doch ziemlich anstrengend.

Digitale (Abo-)Verträge

Seinen Smartphone-Vertrag hat er bei einem reinen Online-Anbieter. Die Vertragsunterlagen hat er nicht (mehr) in Papierform. Hier muss er aktiv werden, damit Alex überhaupt weiß, bei welchem Dienstleister er den Vertrag kündigen muss, ansonsten läuft der Vertrag weiter und die Erben müssten dies bezahlen. Der Name des Dienstleisters plus die Passwörter müssen als Anlage zu seinem Testament. Auch der Vertrag über sein digitales Zeitungsabo gehört dazu, nicht zu vergessen der Vertrag über die Bildbearbeitungssoftware, die nur noch über einen Cloud-Dienst genutzt werden kann.

Social Media Konten

Peter ist mittlerweile ganz erleichtert, dass er nicht bei allzu vielen sozialen Netzwerken angemeldet ist. Bei Facebook trägt er Alex in seinem Profil als Nachlasskontakt ein und aktiviert das Kästchen Kontoauflösung, damit kann sein Konto nach seinem Tod gelöscht werden. Er ist zwar auch bei Twitter, aber hier entscheidet er, dass ihm egal ist, ob sein Account weiterbesteht oder nicht.

Peter ist mit sich schon recht zufrieden, denn er hat schon einiges auf seiner To-do-Liste abgearbeitet. Seine unterschriebene und ausgedruckte Vollmacht mit allen notwendigen Angaben wird er Alex in ein paar Tagen geben können.

Und wenn kein digitaler Nachlass erstellt wird?

Dann kann es Ihnen ergehen wie Peter und seinem Freund Anton. Die Geschichte über das digitale Chaos nach einem Todesfall lesen Sie hier.

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